FAQ

Fragen & Antworten

Fragen und Antworten rund um das Wohnen bei Nibelungen Wohnbau und unsere Services finden Sie hier.

NiWo-Portal

Wer kann das NiWo-Portal nutzen?

Diesen Service können die Mieter*innen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Wohnstätten-Gesellschaft mbH nutzen.

Die Zugangsdaten zum Portal erhält der Hauptvertragspartner*in. Dieser hat dann die Möglichkeit weitere Vertragspartner*innen oder Mitbewohner*innen zur Nutzung der App einzuladen.

Wie kann ich das NiWo-Portal nutzen?

Das NiWo-Portal können Sie über den Internet-Browser Ihres PCs, Laptops oder Smartphones unter www.nibelungen-wohnbau.de/niwo-portal aufrufen. Oder Sie laden sich das NiWo-Portal als App auf Ihr Smartphone. Die App ist für die Betriebssysteme ab Android 5 und iOS 11.0 verfügbar.

Wie erhalte ich meine Zugangsdaten?

Zum Start des NiWo-Portals Mitte August 2020 haben alle Mieter*innen ihre persönlichen Zugangsdaten per Post zugeschickt bekommen.

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, registrieren Sie sich bitte über das NiWo-Portal unter www.nibelungen-wohnbau.de/niwo-portal oder in der NiWo-Portal-App. Diese steht in den App-Stores für iOS und Android zur Verfügung.

Sollten Sie bei uns einen neuen Mietvertrag abschließen, erhalten Sie Ihre Zugangsdaten mit Vertragsübergabe.

Wie kann ich Mitbewohner zur Nutzung des Portals einladen?

Als Hauptvertragspartner*in haben Sie die Möglichkeit, weitere Vertragspartner*innen zur Nutzung des Portals einzuladen. Diese Funktion finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Weitere Vertragspartner*innen können das Portal in vollem Umfang nutzen.

Sie haben auch die Möglichkeit Mitbewohner*innen zur Nutzung des Portals einzuladen. Auch diese Funktion finden Sie in Ihrem Kundenkonto. Mitbewohner*innen können im Portal Schäden melden und erhalten einen Überblick über die Ansprechpartner. Weitere Bereich sind für Mitbewohner*innen nicht einsehbar.

Wer kann Gästewohnungen buchen?

Diesen Service können die Mieter*innen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und der Wohnstätten-Gesellschaft mbH nutzen.

Wie kann ich eine Gästewohnung buchen?

Sie können eine Gästewohnung über das NiWo-Portal buchen. Hier haben Sie auch eine Kalenderübersicht und sehen, welche Zeiträume Ihnen noch zur Verfügung stehen. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit eine Gästewohnung telefonisch zu buchen.

Wie lange kann ich eine Gästewohnung buchen?

Sie haben die Möglichkeit unsere Gästewohnungen tageweise zu buchen, maximal jedoch 2 Wochen.

Eine Anreise an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag ist nicht möglich. Lediglich die Abreise darf auf diese Tage fallen. Sollten Sie eine Gästewohnung also für ein Wochenende buchen wollen, müssen Sie die Schlüssel bereits am Freitag entgegennehmen.

Die Anreisen ist ab 14 Uhr, die Abreise bis 10 Uhr möglich.

Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie von uns per Post einen Nutzungsvertrag mit detaillierten Informationen zu Ihrer Buchung zugeschickt. Diesen senden Sie uns bitte unterzeichnet zurück.

Die Kosten sind 14 Tage vor Nutzung zu überweisen.

Wohnungssuche

Muss ich für die Wohnungssuche Mitglied bei der Nibelungen werden?

Da wir eine Wohnungsbaugesellschaft (GmbH) und keine Genossenschaft sind, werden Sie bei uns kein Mitglied. Bei einer Genossenschaft werden über eine Mitgliedschaft Anteile erworben, die nach einem Auszug u. U. Jahre später erst wieder zurückerstattet werden können.

Wie kann ich mich für die Wohnungssuche anmelden?

Sie füllen einfach unseren Gesuchsformular auf unserer Internetseite aus oder besuchen uns im Kundenzentrum in der Freyastraße 10. Sie können sich den Interessentenbogen auch ausdrucken, ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Gesuchsformular

Wie kann ich mich von der Wohnungssuche abmelden?

Wenn Sie keine Wohnungsangebote mehr erhalten möchten, können Sie sich gern aus unserer Interessentenliste entfernen lassen. Füllen Sie hierzu einfach folgendes Formular aus.

Abmeldung Wohnungssuche

Benötige ich einen Termin zur Beratung?

Für die Neukundenberatung im Kundenzentrum während der Öffnungszeiten benötigen Sie keinen Termin.

Aufgrund der aktuellen Situation benötigen Sie einen Termin für Ihren Besuch bei uns. Weitere Infos und ein Formular für eine Terminvereinbarung finden Sie auch hier.

Besteht die Möglichkeit das Beratungsgespräch in einer anderen Sprache durchzuführen?

Bei der Vielzahl der verschiedenen Sprachen ist es uns nicht möglich alle Sprachen abzudecken. Unsere Beratungsgespräche finden daher in deutscher Sprache statt. Gern können Sie einen Übersetzer Ihrer Wahl zu Ihrem Gespräch mitbringen.

Muss man bei der Nibelungen eine Vermittlungsprovision zahlen?

Nein. Bei uns zahlen Sie lediglich die vereinbarte Miete plus die obligatorische Kaution.

Ich verfüge nicht über eigenes bzw. genügendes Einkommen, da ich noch in der Ausbildung bin. Kann ich trotzdem eine Wohnung anmieten?

Grundsätzlich ist eine Anmietung über eine Bürgschaft möglich. Selbstverständlich prüfen wir individuell, ob die Mietzahlungen durch den Bürgen abgedeckt werden können. Hinweis: Es ist nur ein Bürge möglich.

Kaution

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution ist generell in Höhe von drei Monats-Kaltmieten zu leisten. Natürlich kann der Mieter diese auch in 3 Raten zahlen.

Kann die Kaution über eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung abgewickelt werden?

Nein. Eine Abwicklung der Kautionszahlung über eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung ist nicht möglich.

Wird die Kaution verzinst?

Die Kaution wird separat angelegt und verzinst.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Bei der Nibelungen bekommt der Mieter in der Regel einige Wochen nach Ablauf des Mietvertrages seine Kaution wieder zurück.

Mietvertrag

Ein Familienangehöriger möchte bei mir einziehen. Muss ich ihn anmelden?

Ja, denn für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt benötigt der Familienangehörige eine Wohnungsgeberbestätigung von uns, die wir nur ausstellen können, wenn er bei uns gemeldet ist.

Ich möchte einen Untermieter in meiner Wohnung aufnehmen. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns Name, Anschrift und Geburtsdatum der Person mit, die Sie als Untermieter aufnehmen möchten und belegen Sie es mit einem Nachweis. Nach Prüfung der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Ein Mitbewohner/Familienmitglied/Untermieter zieht aus. Muss ich das der Nibelungen mitteilen?

Den Auszug eines Mitbewohners/Familienmitglieds/Untermieters teilen Sie uns bitte schriftlich, gerne auch per E-Mail, mit.

Ich möchte einen zusätzlichen Vertragspartner in den Mietvertrag aufnehmen. Ist das möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich einen zusätzlichen Vertragspartner in den Mietvertrag aufzunehmen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kundenberater in Verbindung.

Ein zusätzlicher Vertragspartner möchte aus dem Mietvertrag entlassen werden. Wie ist die Vorgehensweise? Kann ich das Mietverhältnis allein fortsetzen?

Grundsätzlich können Sie das Mietverhältnis allein fortsetzen. Wir benötigen von Ihnen entweder Kopien der letzten drei Gehaltsnachweise, eine Bürgschaft oder eine Bestätigung der Übernahme der Mietkosten von staatlicher Stelle. Außerdem ist ein Termin zur Zwischenüberprüfung in der Wohnung notwendig. Für Details setzen Sie sich bitte mit Ihrem Kundenberater in Verbindung.

Wir haben geheiratet und der Familienname hat sich geändert. Muss ich das der Nibelungen mitteilen?

Ja. Es reicht, wenn Sie uns eine Kopie der Eheschließungsurkunde zukommen lassen.

Wir haben ein Kind bekommen und möchten es anmelden. Was ist zu tun?

Bitte reichen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde ein.

Beschwerde

Ich möchte mich beschweren. Muss ich die Beschwerde schriftlich einreichen?

Beschwerden sollten zur besseren Beweislage möglichst postalisch, per E-Mail oder per Fax eingereicht werden. Eine vorzeitige mündliche Beschwerde ist möglich, ist aber schriftlich nachzureichen.

Unser Beschwerdemanagement hilft Ihnen gern. 

Soll ich ein Lärmprotokoll führen oder reicht eine mündliche Aussage?

Um Ruhestörungen o.ä. nachvollziehen zu können, benötigen wir ein schriftliches Lärmprotokoll.

Download Lärmprotokoll

Kündigung

Wie sind die Kündigungsfristen für Wohnung, Garage, Einstellplatz etc.?

Die Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag, da wir bei älteren Mietverträgen abweichende Kündigungsfristen haben. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, können Sie die Kündigung gerne im Kundenzentrum persönlich abgeben.

Wie kann ich meine Wohnung kündigen? Postalisch, per E-Mail, per Fax?

Die Kündigung muss generell schriftlich erfolgen. Für die Rechtmäßigkeit der Kündigung benötigen wir eine händische Unterschrift. Die Kündigung kann postalisch verschickt oder persönlich im Kundenzentrum abgegeben werden. Kündigungen per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

Wie geht es nach der Kündigung weiter?

Sie erhalten von uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Danach vereinbart Ihr zuständiger Sachbearbeiter mit Ihnen einen Termin zur Vorabnahme der Wohnung und bespricht dabei Einzelheiten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, zum Auszug usw.

Nachmieter

Kann oder muss ich einen Nachmieter suchen?

Nein. Ein Nachmietervorschlag ist grundsätzlich möglich, gleichzeitig suchen wir unter unseren Wohnungsinteressenten auch nach einem potenziellen Nachmieter.

Darf ich meine Wohnung selbst in Zeitungen, online oder in Immobilienportalen inserieren?

Nein. Nur die Nibelungen darf ihre Wohnungen inserieren. 

Ich habe einen Nachmieter. Kann ich früher aus dem Mietvertrag entlassen werden?

Eine vorzeitige Vertragsentlassung muss individuell geklärt werden. Wir setzen uns mit den potenziellen Nachmietern in Verbindung, fordern Unterlagen an und prüfen diese.

Allgemeines

Informiert die Nibelungen den Energieversorger über Ein- bzw. Auszug?

Den Vertrag mit dem Energieversorger müssen Sie als Vertragspartner selbst kündigen. Wir bestätigen dem Energieversorger nur den Zählerstand zum Vertragsende bzw. zum Vertragsbeginn.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was ist zu tun?

Bitte teilen Sie uns umgehend Ihre neue Bankverbindung mit und erteilen Sie uns ein neues Lastschriftmandat, damit es nicht zu Problemen bei der Mietzahlung kommt. Ihren personalisierten Vordruck erhalten Sie in unserem Kundenzentrum.

Kann ich den Hauswart direkt anrufen?

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Mobilfunknummern unserer Hauswarte nicht weitergeben. Wir rufen aber gern für Sie an und leiten Ihr Anliegen weiter.

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