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Fragen und Antworten
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Muss man bei der Niwo eine Vermittlungsprovision zahlen?
Nein. Bei uns zahlen Sie lediglich die vereinbarte Miete plus die obligatorische Kaution. -
Wie hoch ist die Kaution?
Die Kaution ist generell in Höhe von drei Monats-Kaltmieten zu leisten. Natürlich kann der Mieter diese auch in Raten zahlen. Die Kaution wird separat angelegt und verzinst. Bei der Nibelungen-Wohnbau bekommt der Mieter in der Regel einige Wochen nach Ablauf des Mietvertrages seine Kaution wieder zurück. -
Wird man bei der Nibelungen Mitglied?
Nein. Wir sind eine Wohnungsbaugesellschaft und keine Genossenschaft. Bei einer Genossenschaft werden über eine Mitgliedschaft Anteile erworben, die nach einem Auszug u. U. Jahre später erst wieder zurückerstattet werden. -
Muss man die Reparaturen in der Wohnung selber bezahlen?
Sollte ein Schadenfall eintreten, können sich unsere Mieter direkt an unsere Vertragshandwerker wenden, die umgehend einen Termin vereinbaren und den Schaden beseitigen. Für vom Mieter unverschuldete Mängel kommt natürlich die Nibelungen auf. -
Wenn am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen ein Schadenfall wie z. B. eine Dachundichtigkeit oder ein Stromausfall auftritt, wird mir dann sofort geholfen?
Natürlich haben wir auch Handwerker im Notdienst, die sich der Sache so schnell wie möglich annehmen. Über eine Notrufnummer kann der Mieter uns jederzeit erreichen.
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Nibelungen-Wohnbau-GmbH
Freyastraße 10
38106 Braunschweig
0531-30003-0
0531-30003-362
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